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HÄUFIG GESTELLtE FRAGEN

ALTERSBESCHRÄNKUNGEN

Partys für Erwachsene! Unsere Veranstaltungen sind strikt ab 18 Jahren, wir können keine Ausnahmen machen. Vielen Dank für euer Verständnis. 

HANDICAP - Gäste mit Behinderung

Wenn ein “B” in deinem Schwerbehindertenausweis steht, ist der Eintritt für dich und deine Begleitperson kostenlos. Dazu müsst ihr euch mit Namen und Anschrift anmelden unter info@80er-90er-mega-festival.de

Medikamente dürfen, sofern medizinisch notwendig und ein ärztlicher Nachweis vorhanden ist, mitgenommen werden.

Leider können wir aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine speziellen Plätze für Schwerbehinderte anbieten.

MEINE EINTRITTSKARTE

Du hast Fragen zu deinem Ticket, oder dein Ticket verloren? Wende dich bitte an unseren Support.

info@80er-90er-mega-festival.de

Eintrittskarten müssen derzeit nicht personalisiert sein.

Eine Stornierung von Eintrittskarten ist nicht möglich.

Kann man Teil eures Team werden?

Wir suchen immer wieder motivierte Arbeitskräfte die uns an den verschiedenen Events und Standorten unterstützen. Schreibe gerne eine Bewerbung an info@80er-90er-mega-festival.de

NICHT ERLAUBTE GEGENSTÄNDE

Auf unseren Festivals sind folgende Gegenstände verboten und dürfen nicht mitgebracht werden: Waffen sowie grundsätzlich sämtliche Gegenstände, die potenziell einen Menschen verletzen könnten. Nicht erlaubt sind auch jegliche Getränke, Essen, Drogen, Taschen größer als A4, sowie Sprays.

Handykameras, einfache Digitalkameras und GoPros sind erlaubt. Professionelle Spiegelreflexkameras und gewerbliche Aufnahmen sind nicht erlaubt und müssen beim Veranstalter angemeldet werden.

NO GO

Als deutliches Zeichen gegen Rassismus, Gewalt, Antisemitismus sowie jegliche Art der Diskriminierung ist es verboten: Kleidung zu tragen, deren Aufschrift oder Marke geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diffamieren. Personen die gegen diese Vorschriften verstoßen, wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände verwehrt. Dies gilt auch für Besucher die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehen.